Inoffiziell:Hammerschlag (Sonderfertigkeit)

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Modifikation

  • Der Hammerschlag ist auch möglich, wenn der Angreifer eine geringere INI als der Verteidiger hat.
  • Die nächste Reaktionsmöglichkeit gegen den angegriffenen Gegner entfällt (der Ausführende hat also quasi -1 Reaktion aufzuholen).

Grund

  • Wenn man, wie in der Originalregel, den Hammerschlag nur bei höherer INI des Angreifers zulässt, eignet sich das Manöver gerade nicht für das schwere Fußvolk, das in Rüstung (Boni der SFen fallen weg) und mit Hiebwaffen (INI-Modifikatoren bis -4) versucht, den Gegner durch überlegene Kraftentfaltung zu bezwingen, sondern primär für die halbnackten Fjarninger mit Barbarenstreitaxt (noch in Ordnung) und Träger von schweren Schwertern (regelmäßig Zweihand-Schwerter, dann aber auch Breitschwerter mit WM).
  • Für Ogrim (der meiner Meinung nach die Personifikation des Hammerschlags ist; aber INI 4+W6 in Rüstung, -1+W6 incl. Waffe und Schild!) bedeutet die Originalregel, dass er mit dem Hammerschlag nur bereits am Boden liegende Gegner doppelt und dreifach einstampfen kann.

Beispiele

Kommentare

  • Ist zur Deckung der -1 Reaktionen folgendes möglich:
    1. Alrik (INI 16) sagt AT auf Ogrim (INI 9) an, Orgim sagt verzichte auf Parade an (und nutzt die Zeit, um ordentlich auszuholen...);
    2. Ogrim schlägt Hammerschlag und hat einen ausgeglichenen Haushalt?
      Wenn es um das Zeitnehmen gehen soll, sollte diese Variante möglich sein; geht es um das Von-der-Wucht-des-Schlages-Erholen nicht. Plädiere für die erste Variante, da sie spielerisch am einfachsten zu handhaben wäre. Bei dieser Art der Ausführung muss die -1 nicht in die nächste KR übertragen werden. Für das Opfer ist es günstiger, weil es die AT ohne PA bekommt und nicht nur den Anspruch darauf nach seinem Ableben durch Hammerschlag.
      Natürlich wäre es in diesem Fall auch möglich, einen Hammerschlag zu machen ohne angegriffen zu werden, wenn man ansagt, dass man schlicht in der KR auf seine Parade verzichtet (dies unabhängig von SFen zu Beginn der Runde).
  • Die Auswirkungen dieser Hausregel werden massiv von der Entscheidung über die Regel zum Wuchtschlag (Hausregel) beeinflusst.
  • Nach allen Änderungen kann es sein, dass es (insbesondere vor dem Hintergrund der Hausregel zu AT+) nötig ist, den Hammerschlag (Sonderfertigkeit) (Hausregel) wieder zu schwächen. Das sollte dann bei Bedarf durch Wiedereinführung der Voraussetzung geschehen, dass die INI des Angreifers höher sein muss. --Gial 22:20, 2. Aug 2005 (GMT)
  • Nach den Änderungen ist der Hammerschlag mit dieser Anpassung zu stark, wenn ich mich irre nehme ich mein Veto zurück. --Gial 11:30, 7. Aug 2005 (GMT)

Zur Erinnerung

  • Ist nur bei höherer INI möglich.
  • Hammerschlag erfordert AT +8.
  • Hammerschlag verursacht verdreifachte Trefferpunkte.
  • Der Angreifer verliert seine restlichen Aktionen/Reaktionen.
  • Bei Misslingen steht dem Angegriffenen ein Passierschlag zu.
  • Kann nicht mit einer umgewandelten Reaktion ausgeführt werden (aus der Aufgabe der Reaktion resultierend). Damit ist es nicht möglich, eine AT und einen Hammerschlag zu schlagen.
  • Mit Rüstungsgewöhnung III fällt der INI-Malus durch Rüstung vollständig weg.
->
Hammerschlag
MU 15, 200 AP
Wuchtschlag
KK12, 200 AP
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Niederwerfen
100 AP
->
Schildspalter
KK 15, 100 AP
->
Befreiungsschlag
KK 15, 100 AP

Status

dafür dagegen veto
  1. Ranarion 14:47, 25. Jun 2005 (GMT)
  2. Licherfan
  1. Gial 11:29, 7. Aug 2005 (GMT)