Diskussion:Charissia von Salmingen

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Version vom 16. September 2009, 17:33 Uhr von Athanasius (Diskussion | Beiträge)
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Astralenergie: In Seelen der Magier gehörte C. aber zu den Borbaradianerinnen, die durch Verpfändung ihrer See Zauberkraft erlangten.

Eingearbeitet.--Stip (Diskussion) 08:26, 24. Sep. 2007 (CEST)

Ist das denn wirklich ein Widerspruch? Borbaradianer - das ist ja Borbarads großer Clou - können Zaubern. Insofern hat Charissia unzweifelhaft eine "magische Begabung" (wenn auch nicht von Geburt an!). Nun ist es wohl richtig, dass man nichts vererben kann, was man nicht selbst von Geburt an hat (hoffentlich liege ich da richtig), aber wenn man das mit der Vererbung als Beschreibung (Bsp: "Rohaja hat die kriegerische Tapferkeit ihres Vaters geerbt) und nicht als biologischen Prozess versteht, gibt es da keinen Widerspruch. Nun weiß ich nicht, was offizielle Doktrin eurer Widerspruchssammlung ist, aber das ist eigentlich wirklich nur einer, wenn man es so - und in meinen Augen falsch - verstehen will.--Athanasius 17:02, 16. Sep. 2009 (CEST)

Der Widerspruch rührt höchstwahrscheinlich daher dass der Autor, der was von der Vererbung der magischen Begabung geschrieben hat, wohl nur die Quelle gelesen hat in der sie Borbaradianerin genannt wird. Und wie du schon sagtest, Borbaradianer können zaubern - und wer zaubern kann muss folglich magisch begabt sein. Oder auch nicht, Borbaradianer nutzen ja einen minderen Pakt mit Amazeroth und Blutmagie - und paktieren kann jeder.--Stip (Diskussion) 17:12, 16. Sep. 2009 (CEST)
Und am Ende dieses Paktes können sie zaubern. Ich sehe den Widerspruch immer noch nicht.--Athanasius 18:15, 16. Sep. 2009 (CEST)
"magische Begabung" (die man vererben kann) ungleich "Paktgeschenk" (welches man nicht vererben kann). Ich weiß nicht wie ich es noch klarer schreiben soll...--Stip (Diskussion) 18:21, 16. Sep. 2009 (CEST)
Hab ich nicht geschrieben, dass das gar keine biologische Bemerkung sein muss. Noch ein Beispiel (damit es ich klarer werde...): "Er hat das große Ego seiner Mutter geerbt."--Athanasius 18:23, 16. Sep. 2009 (CEST)
Nur würde ich trotzdem den Abschnitt stehen lassen, weil ja eben eher die wörtliche Bedeutung gelesen wird und wahrscheinlich auch gemeint war. --Horadan 18:26, 16. Sep. 2009 (CEST)
Ich habe mir das jetzt mal durchgelesen und verstehe den Widerspruch auch nicht. --Derograph 18:28, 16. Sep. 2009 (CEST)
Nachfrage: Wo steht, dass man magische Begabung vererben kann? War da mal was im Compendium Salamandris?--Athanasius 18:41, 16. Sep. 2009 (CEST)
@Athanasius: Auch Ego, Mut etc. können vererbt werden. Daher kommt die Redewendung ja erst. Aber fändest du es nicht seltsam (jetzt mal wieder auf DSA bezogen), wenn bei einem NSC, der als der Feigling schlechthin beschrieben wird, und deswegen seit einiger Zeit ein permanentes Mu+10 Amulett trägt, gesagt würde dass er seinen herausragenden Mut an seine Kinder vererbt hat?
Zur Nachfrage: Keine Ahnung, ich dachte das steht in den Mysteria Arkana, habe es dort aber gerade nicht gefunden. Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit (das habe ich definitiv irgendwo gelesen), ein magisch begabtes Kind zu haben als selbst Magiebegabter höher als bei Nicht-Magierbegabten, so dass man schon von einer Vererbung sprechen kann. Und die Formulierung würde auch keinen Sinn machen wenn der Sohn rein zufällig magisch begabt ist, sie aber nur mittels des minderen Pakts zaubern kann.
@Dero: Die Seelen der Magier schreibt der Person keine magische Begabung zu (keine AsP), Am Großen Fluss spricht jedoch davon dass sie ihrem Sohn die magische Begabung vererbt hat, was impliziert, dass sie magisch begabt ist. Ist sie laut Die Seelen der Magier aber nicht. Jetzt klarer?--Stip (Diskussion) 18:45, 16. Sep. 2009 (CEST)
@Stip: Nur hat Charissa ganz eindeutig eine magische Begabung und das Wort Begabung bedeutet für mich nicht unbedingt eine "Begabung von Geburt an". Man kann ja auch davon sprechen, dass jemand sein Interesse an Eisenbahnen vererbt hat und ich Wette, das es dafür kein Gen gibt.--Athanasius 18:53, 16. Sep. 2009 (CEST)
Nein, sie hat keine magische Begabung (zumindest nicht in dem Sinn, in dem dies bei DSA immer verwendet wird: "Magische Begabung" heißt nämlich dass derjenige ein Astralgefäß besitzt - regeltechnisch ist das entweder Viertel, Halb oder Vollzauberer; ich glaube du fasst hier "magische Begabung" als "hat ein Talent dafür Magie zu wirken", was ich in DSA jedoch noch nie so gelesen habe). Sie hat einen minderen Pakt, der es ihr ermöglicht mittels Blutmagie zu zaubern. Nichts was man vererben könnte.--Stip (Diskussion) 19:07, 16. Sep. 2009 (CEST)
Die Frage ist, ob man aus einem Beschreibungstext regeltechnische Formeln rauslesen darf. Borbarad hat sicherlich nicht gesagt "ich gebe euch die Fähigkeit Magie zu wirken, aber magische Begabung dürft ihr das regeltechnisch nicht nennen" ;)--Athanasius 19:10, 16. Sep. 2009 (CEST)
Bei Gelegenheit suche ich mal die Texte heraus in denen von magischer Begabung gesprochen wird. Ich bin mir ziemlich sicher dass das äquivalent ist zu "hat AsP".--Stip (Diskussion) 19:31, 16. Sep. 2009 (CEST)
Leider sind die WdZ-Texte zu Borbaradianismus so verregelt, dass für sowas kein Raum war.--Athanasius 19:33, 16. Sep. 2009 (CEST)