Inoffiziell:Straftaten

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Autoren: Adanos
Art: Erweiterung
Kategorie: Kultur
Spielerwelten: Dieser Artikel erweitert die offizielle Spielwelt oder wandelt sie ab.
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Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In jeder Gesellschaft funktioniert ein Zusammenleben nur, wenn es in Regeln gefasst ist und diese auch eingehalten werden. Das ist in Aventurien auch nicht anders.

Um dies zu erreichen, werden Abweichungen zu diesen Regeln mit Sanktionen geahndet, die je nach Grad und Wichtigkeit für die Gemeinschaft milde oder sogar aufs Härteste bestraft werden.

Es gibt keinen einheitlichen Strafrechtskodex, sondern vielmehr Unmengen an regional begrenzt gültigen Sammlungen an rechtlichen Dokumenten des Strafrechts. Grob gesagt kann jede Stadt schon ihren eigenen Stadtkodex haben, jede Provinz ebenfalls und jede Baronie. Der genaue Inhalt wird von den jeweiligen Herrschern des Gebietes festgesetzt, daher ist jene untere Liste keineswegs als komplett anzusehen, sondern lediglich eine verbreitete Auswahl.

Zu beachten ist zudem auch noch, dass die Gerichte in Aventurien wohl meist von einer grundsätzlichen Schuldvermutung des Angeklagten ausgehen werden. Dies heißt aber nicht, dass jeder verurteilt wird, der als Verdächtiger gefangen genommen wurde. Das Gericht urteilt schon nach Augenschein und nach Zeugenaussagen, allerdings ist der Angeklagte im Zweifel schuldig zu sprechen. Aus diesem Grund ist eine falsche Verdächtigung auch als Schwerverbrechen aufzufassen, da sie für den Unschuldigen gravierende Folgen haben kann.

Was ist unter Strafe gestellt?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Straftaten gegen das Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Totschlag
    • Mord (Totschlag aus fragwürdigen, niedrigen Motiven)
    • Unerlaubtes Duellieren
    • Tötung von Würdenträgern.
  • Unabsichtliche Tötung (fahrlässige Tötung)

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Körperverletzung
    • Verstümmelung (dauerhafte Beeinträchtigung eines wichtigen Gliedes oder des Seh- und Hörvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit).
  • Unabsichtliche Verletzung (Fahrlässige Körperverletzung)
  • Folterung und Erniedrigung Unschuldiger (Eignungsdelikt nur für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden!)

Gemeingefährliche Straftaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Brandstiftung (auf Grund der Feuergefahr in Städten hart bestraft)
    • Herbeiführen einer Explosion
  • Brunnenvergiftung
    • Quellenvergiftung
    • Flussvergiftung
  • Viehvergiftung
  • Ackerverwüstung

Straftaten gegen die persönliche Ehre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Beleidigung
  • Verleumdung
    • Strafschärfung bei adligen Opfern
  • Grober Unfug

Vermögensdelikte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Diebstahl
    • Räuberischer Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Einbruch
  • Raub
    • Raubmord
    • Bandenraub
    • Mundraub (geringere Strafandrohung)
  • Schmuggel
  • Hehlerei
  • Erpressung
  • Betrug
    • Fälschung wichtiger Urkunden
    • Vertragsfälschung
    • Wechselscheinfälschung
    • Münzfälschung
    • Steuerbetrug (strafschärfend)
  • Zerstörung fremden Eigentums
  • Untreue (was anvertrautes Vermögen angeht)

Straftaten gegen die göttliche Ordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Rütteln an den Grundfesten von Dere und Alveran
  • Hochstapelei
  • Amtsanmaßung
  • Wappenfälschung
  • Stammbaumfälschung
  • Geschichtsfälschung (ab und zu aber staatlich betrieben! --> Königreich Nostria, Königreich Andergast)
  • Lügen vor Gericht
  • Lügen vor Herrschern
  • Lügen vor Geweihten des Praios
  • Jagdwilderei
  • Fischwilderei (nur selten, etwa innerhalb von Küstenstädten)
  • Aufwiegeln des Volkes
  • Landfriedensbruch, Zusammenrotten eines gewalttätigen Pöbels
  • Errichtung einer demokratischen Gesellschaft
  • Blasphemie, Paktiererei
  • Schwarze Magie (Nekromantie, Dämonenbeschwörung, Borbaradianismus)
  • Besitz verbotener Gegenstände (Bücher, Gifte, etc.)
  • Landes- und Hochverrat
  • Landflucht
  • Ehebruch (in Darpatien etwa)
  • Abtreibung (nur noch in bestimmten Regionen)
  • Leichenfledderei
  • Leichenschändung, Grabschändung
  • Entweihung einer religiösen Anlage (Tempel, Schrein)
  • Unerlaubtes Duellieren (als Qualifikation zur Körperverletzung und Mord)
  • Falsche Verdächtigung (wider besseres Wissen)
  • Blutschande ( Inzest )

Erlaubnissätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Notwehr
  • Notstandshandlung
  • Einwilligung

(möglicherweise aber kaum beachtet)

Sexualdelikte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sehr wahrscheinlich unbekannt oder schwer beweisbar, daher kaum verfolgt.

  • Vergewaltigung

Unterstützen von Straftaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Anstiftung
  • Beihilfe
  • Verbrechensverabredung

Straftheorien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Aventurien verfolgt die Bestrafung fast ausschließlich drei Ziele:

  1. Täter-Opfer-Ausgleich: "Und so sey jedem, der eyenem Byrger der Stadt Beylunkh eynen Zahn ausschlegt, seyn eygener Zahn ausgeschlagen." (Beylunkher Gerichtsordnung der peynlichen Strafen, Glosse von Dr. justiciaris Wulf Roderian von Schenke)
  2. Prävention: "Die poena verfolge hier nur den Zwecke, auf dasz kein Buerger von zweifelhafter Gesinnung verführet werde, ein delictum zu begehen, es sei das Ziel der poena eine abhorrescente Wirkung zu entfalten..." (Eslamsgrunder Dokumente, Erstes Capitel, pag. XII, Kommentar von Magister iur. Dr. Lotohar Kuhlengräber)
  3. Schuld-Sühne-Theorie "Sinn und Zweck der Strafe ist es an den Schuldvorwurf des Täters anzuknüpfen. Der Täter soll sich vor den Göttern und Praios' Gerechtigkeit bewusst machen, was er getan hat und mit dem praiosheiligen Instrument der Strafe seine Seele reinwaschen. Durch die Sühne schafft der Täter vor Praios einen Ausgleich, der es ihm erlaubt wieder als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu leben. Es versteht sich von selbst, dass bei Kapitalverbrechen oft einzig der Tod die einzig wahre Sühne bewirken kann..." (Die neue Schuld-Sühne-Theorie der Strafen, Vorwort, pag. II, Schriftwerk von Sn. Gnaden Eibe Praiodan Riedner von Beilunk)

Dementsprechend sind Leibesstrafen (auch peinliche Strafen) genannt, sehr häufig. Meist sind diese dem Verbrechen nachempfunden:
Dem Dieb wird die diebische Hand abgeschlagen, oder er wird gebrandmarkt, damit jeder seine Gefährlichkeit erkenne. Bisweilen wird er auch mit dem Ohr an das Burgtor genagelt, woher die Bezeichnung "Schlitzohr" kommt.
Mörder erwartet selber die Todesstrafe, bei Armen durch Hängen oder Vierteilen, Adligen steht das Privileg der Enthauptung zu.
Mindere Vergehen werden mit Auspeitschung oder Anprangerung bestraft.

Ein besonderer Gräuel ist den Rechtsgelehrten jedoch die Lynchjustiz. Es ist eine zu große Gefahr, wenn sich ein wütender Pöbel zusammenrottet, um seine Wut auf eine bestimmte Sache, Person oder Personengruppe auszulassen. Zudem verstößt es wider die göttliche, praiosgewollte Ordnung, wenn das Volk das Recht in seine Hand nimmt, anstatt es denjenigen zu überlassen, die der Herr Praios für diesen Platz vorgesehen hat. Daher wird dies auch als Landsfriedensbruch bzw. das Zusammenrotten eines Pöbels meist mit Kerker oder Zwangsarbeit bestraft. Die Strafverfolgung erweist sich aber manchmal als schwierig, v. a. wenn die Lynchjustiz im Falle von Magieangelegenheiten von Praiosgeweihten unterstützt wird. Doch auch die Praiosgeweihtenschaft heißt dies nicht immer gut und ist durchaus auch für eine Bestrafung, wenn die Ausschreitungen auszuufern drohen.

Gewohnheitsrechtlich anerkannt ist jedoch zumindest eingeschränkt die Selbstjustiz. Es wird in der Regel niemand bestraft, der einen Straftäter tötet oder verletzt, wenn er ihn auf der frischen Tat erwischt, wie dieser eine Straftat zu seinem Nachteil begangen hat oder begehen wollte. Voraussetzung ist aber die eigene Betroffenheit und die Gegenwärtigkeit der Tat. Ein Rachemord, der von langer Zeit geplant war, fällt nicht mehr unter diesen Erlaubnissatz. Wird ein Täter auf frischer Tat erwischt, der eine Straftat zu Lasten eines Anderen begangen hat, so darf er nur festgehalten werden, bis die Strafverfolgungsbehörden sich seiner annehmen.

Die Vollstreckungen sind öffentlich, einerseits eine Unterhaltung fürs Volk, andererseits auch gerade präventiv wirkend, da jeder sehen kann, was ihm blüht, wenn er sich nicht sozialadäquat benimmt.

Die Beweislast liegt in Prozessen meist beim Angeklagten, nicht beim Kläger:
"...so sey es die opportunitas des Angeklagten, seyne Unschult vor Gericht zu beweysen. Er sey solang schuldig, bis er das Gegenteil beweyst. Es stehe dem Angeklagten frey sich eynen Advocatus zu nehmen und seyne Zeugen selbst zu bestimmen....[...] Der Zeuge hat vor Gericht die Wahrheyt zu sagen, er darf weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Angeklagten eyne Lyge vor Gericht erzaelen. Um dafyr eyne garantia zu haben kann jeder Zeuge mit eynem heyligen Eyd belegt werden..." (Der Prozesz: Begryndung der Strafbarkeyt, Monographie von Dr. justiciaris Wulf Roderian von Schenke, großer Prozessrechtstheoretiker)

Deliktsklassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Aventurien wird zumeist zwischen kleineren Vergehen, Verbrechen und Schwerverbrechen unterschieden. Genauere Abgrenzungen sind von Ort zu Ort verschieden, als Faustregel gilt, dass ein Delikt schwerer gewichtet wird, je gemeinschädlicher es ist. Brandstiftung wäre also auf jeden Fall ein Schwerverbrechen nach Stadtrecht, auf dem Lande möglicherweise "nur" ein Verbrechen. Hochverrat wäre in jedem Fall ein Schwerverbrechen. Möglicherweise sind auch geringe Straftaten bekannt, die man unter dem Begriff Übertretung zusammenfasst (entsprechen etwa heutigen Ordnungswidrigkeiten).

Strafprozessrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Strafprozess ist erschreckend gering normiert. Die meisten Vorschriften sind eher ungeschrieben und es wird auch nicht kontrolliert, ob sie so genau eingehalten werden. Da wir uns in einem Szenario der frühen Neuzeit befinden, scheint es angemessen, die Folter des Beschuldigten offiziell nicht zuzulassen. Das ist eher Aufgabe der Inquisition, bei der die Folter von den Strafrechtlern teils befürwortet, teils entschieden abgelehnt werden wird. Allerdings darf der Beschuldigte, bis seine Schuld oder Unschuld bewiesen ist beliebig lange unter beliebig schlechten Bedingungen eingekerkert werden. Das Erpressen eines Geständnisses durch Drohung oder Gewalt (die die Schwelle zur Folter nicht überschreitet) wird oft stillschweigend hingenommen. Es existiert dennoch eine gewisse Strafrechtskultur, von der Barbarei der Inquisition oder der Bannstrahler ist man noch entfernt. Der Beschuldigte hat das Recht auf Rechtsbeistand, wobei dieser vor allem dafür sorgen soll, dass das Gericht in seinem Strafmaß die persönliche Lage des Beschuldigten würdigt. Freisprüche sind wie schon angemerkt eher selten, Strafmilderungen können aber bewirkt werden. Der Prozess selber verläuft aber noch in der Form des "Inquisitionsprozesses" also unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Lediglich das Urteil wird dann öffentlich verkündet und bei Hinrichtungen oder Anprangerungen auch vollstreckt. Das Gericht soll jede Aussage, jeden Beweis billigen und eine unbeeinflusste Entscheidung treffen. Das erweist sich in der Praxis jedoch oft als schwierig. Befangenheit der Richter ist keine Seltenheit, aber auch nicht unbedingt verboten. Zeugenaussagen oder das Geständnis des Angeklagten könnten, wenn Verdacht besteht auch von einem Praiosgeweihten überprüft werden. Dies ist aber nicht der Regelfall. Praiosgeweihte sind zudem auch nur als Richter in einem Prozess zugelassen, wenn sie die entsprechende Rechtsausbildung genossen haben. Öfter fungieren sie als Laienrichter zu Seiten eines Berufsrichters oder als Gerichtsdiener und Rechtspfleger (schließlich haben sie v. a. ihre Pflichten im Tempel zu erfüllen).

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]