Reichsregent
ⓘ Feudalstruktur des Mittelreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Stellvertreter) Kaiserreich: Kaiser Provinzen: Provinzherr Protektorat: Protektor Reichsmark: König / Herzog / Fürst (Markverweser) Pfalzgrafschaft: Pfalzgraf (Reichsvogt) Enklaven: Edlengut: Edler - Reichsedler - Landedler |
Kurzbeschreibung
Ein Reichsregent ist der Stellvertreter des Kaisers des Mittelreichs, falls dieser verhindert oder verschollen ist. Er wird vom Kaiser bestimmt oder von den Reichserzämtern gewählt und übernimmt dann zeitweise die Regentschaft, was einen minderen Herrenfall darstellt. Ihm steht die Gerbaldskrone und die Anrede Kaiserliche Hoheit zu.
- Bekannte Reichsregenten
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 111 Seite 2, 4, 5, 10-11, 23-24
Ergänzende Quellen
- Herz des Reiches Seiten 20, 28