Wappenkönig des Bornlands

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Wappenkönig hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: Amt im Bornland.

Kurzbeschreibung

Vorlage:Tabelle Herrscher |- |Unbekannte Anzahl an Vorgängern |… |… |… |- |Ljasew von Utzbinnen-Ouvenmas |Wappenkönig |unbekannt |mindestens bis 1040 BF |- Vorlage:Tabelle Ende

Das Amt des Wappenkönigs ist eines von sieben Adelskomturen des Bornlandes. Dem Amtsinhaber obliegt die Verwaltung des bornischen Adelscalendariums, indem er Adelslisten, Stammbäume und Erbansprüche prüft. Letztlich kann er über ein Stimmrecht einzelner Personen auf der Adelsversammlung entscheiden.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen