Sozialer Stand
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Wikipedia: Ständeordnung
Kurzbeschreibung
Ein Stand ist eine Gesellschaftsschicht, mit dem gewisse Privilegien und Pflichten einhergehen.
Die Angehörigkeit zu manchen Ständen ist erblich (Adel, Patrizier), anderen Ständen kann man nur durch Ausbildung beitreten (Geweihte, Magier).
- Bekannte Stände
- Kategorie:Gesellschaftsschicht
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Herz des Reiches Seiten 23-25 (Standesgesellschaft im Mittelreich)