Landwehr

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Kurzbeschreibung

Die Landwehr muss von den Grafen des Mittelreichs in Regimentsstärke aufgestellt werden. Auch die freien Reichsbürger haben die Pflicht zur Heerfolge. Landwehren werden nur zu Kriegszeiten aufgestellt und sind unerfahren, schlecht bewaffnet und von zweifelhafter Moral. Befehligt werden sie von Offizieren der Garderegimenter oder gräflichen Bediensteten. Landwehren nahmen an allen Schlachten des Mittelreichs der neueren Geschichte teil.

Teilnahme
bekannte Einheiten

Irdisches

Der Begriff Landwehr (vgl. Landsturm und Bürgerwehr) kam erst im 19. Jahrhundert auf. Die aventurische Landwehr ist am ehesten mt einem Aufgebot zu vergleichen.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Inoffizielle Quellen