Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Kronvogt''' ist ein adliger Beamter des [[Bornland]]es, der direkt vom [[Adelsmarschall]] ernannt wird, und der für die Einhaltung der Gesetze auf Ländereien im Besitz der [[Bornland|bornländischen]] Krone zuständig ist. Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige [[Bronnjar]] dies wünscht, mehrere [[Bronnjar]]en betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist. Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt. | |||
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben. | Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben. | ||