Datei Diskussion:Levthan.gif

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt

So etwas würde ich nicht voreilig löschen, sondern in der Diskussion mit dem Verlag einfach mal nachfragen, ob die Zeichen weiter hier gezeigt werden können. --Fil 01:26, 14. Aug. 2011 (CEST)

Ist geschehen: Wiki Aventurica:Leitfaden zur Verwendung von Offiziellen Produkten --Eckhard 01:28, 14. Aug. 2011 (CEST)
Ah, ok. Puh. Nicht alles erfreulich. --Fil 01:34, 14. Aug. 2011 (CEST)
Durchaus nicht, nein. Das Wiki wird bald einige Hundert Bilder weniger haben. Zusätzlich werden auch noch die Indices entfernt werden, die für das Quellensammeln bei neuen Artikeln immer sehr nützlich waren.--Stip (Diskussion) 08:09, 14. Aug. 2011 (CEST)
Vielleicht sollte man die Indices noch nutzen und z.B. mit einem Bot alle roten links aus diesen extrahieren und sammeln? --Orci 12:04, 14. Aug. 2011 (CEST)
Könnte man machen.--Stip (Diskussion) 13:13, 14. Aug. 2011 (CEST)
Dann hätten wir ja schon unseren nächsten Projektfokus: Retten, was zu retten ist. Warum allerdings Indices in einer Indexsammlung nicht zugelassen sind, erschließt sich mir nicht. --miro (Sach wat Sache is) 17:41, 14. Aug. 2011 (CEST)
Mir auch nicht. Ein Grund wurde mir auch nicht mitgeteilt, aber ok, Indices sind urheberrechtlich geschützt. Stattdessen wurde mir gesagt, dass wir ja unsere eigenen Indices erstellen können...--Stip (Diskussion) 17:51, 14. Aug. 2011 (CEST)
Das jedweder Index urheberrechtlich geschützt ist stimmt nicht. "Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung [muss] eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert" haben. Soweit ich es verstehe wäre es strittig und ungewiss, ob das auf die DSA-Indices zutrifft. Wenn der Verlag dem damit Beschäftigten nix bezahlt hat, was wohl durchaus übl... mal vorkam, dann wohl eher nicht. --Fil 17:42, 15. Aug. 2011 (CEST)
Indices gelten als Datenbanken und sind somit geschützt, hat mir ein Anwalt erzählt. Mehr kann ich dazu nicht sagen...--Stip (Diskussion) 21:38, 15. Aug. 2011 (CEST)
Die Wiki wird sich wegen der Sache ja auch nicht auf die Hinterbeine stellen, aber das mit den Indices ist keine klare Sache. Wie zitiert sind eben Bedingungen für den Schutz formuliert. --Fil 23:58, 15. Aug. 2011 (CEST)
Ich könnte mich irren, aber nach § 4 II UrhG definiert mit im Vergleich zu Art. 1 II der Datenbank-Richtlinie nahezu identischem Wortlaut ein Datenbankwerk als ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind.
Filme oder Bücher sind nicht als Datenbanken zu verstehen (Vgl. Beutler, UFITA 133 (1997), 5, 26; Erwägungsgrund Nr. 17 S. 2, 3 der Datenbank-Richtlinie.) Quelle: http://www.linksandlaw.de/linkingundframing7.htm
Es wird Zeit das wir uns für die Wiki einen Fachanwalt für Medienrecht nehmen... :-( --Eckhard 16:41, 16. Aug. 2011 (CEST)
"Wie beim Datenbankherstellerrecht ist auch das Datenbankurheberrecht nicht auf elektronische Datenbanken beschränkt. Auch gedruckte Werke und Karteien können daher Datenbankwerke und einfache Datenbanken sein."Wpde:Datenbankwerk#Deutschland--Stip (Diskussion) 17:22, 16. Aug. 2011 (CEST)
Artikel 17 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken: "Unter dem Begriff "Datenbank" sollten Sammlungen von literarischen, künstlerischen, musikalischen oder anderen Werken sowie von anderem Material wie Texten, Tönen, Bildern, Zahlen, Fakten und Daten verstanden werden. Es muß sich um Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen handeln, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln zugänglich sind. Daraus ergibt sich, daß die Aufzeichnung eines audiovisuellen, kinematographischen, literarischen oder musikalischen Werkes als solche nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt." Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0009:DE:HTML
§ 4 UrhG: "(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes." Quelle: http://dejure.org/gesetze/UrhG/4.html
Die Inhalte des von Stip zitirten Artikels ist umstritten (s. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Datenbankwerk) im Zweifel ist der Wortlaut des Gesetzes oder eine kommentierte Fassung des selben der Wiki vorzuziehen.
Die Verkörperung der auf persönlicher geistiger Schöpfung beruhenden Konzeption in einer Datenbank ist Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerk: Auf Vollständigkeit angelegten reinen Faktendatenbanken fehlt die Individualität, da nur schematisch ausgewählt wird. Ein Schutz dieser Datenbanken als Datenbankwerk (§§ 2, 4 UrhG) scheidet aber aus. Dazu müsste es sich nämlich um eine geistige Schöpfung handeln. Ausreichend ist ein bescheidenes Maß, einer besonderen Gestaltungshöhe bedarf es nicht. Die erforderliche Individualität einer Datenbank bestimmt sich nach Auswahl und Anordnung.
Ein alphabetischer Index unterliegt meiner Meinung nach somit nicht dem Schutz des 4 UrhG. Deshalb sollte man den Rat eines Fachanwalts suchen um sich dieses bestätigen zu lassen. (dazu auch BGH, Urteil vom 24. 5. 2007 - I ZR 130/ 04 - Gedichttitelliste I; OLG Karlsruhe (Lexetius.com/2007,1371 http://lexetius.com/2007,1371 und http://www.brennecke-partner.de/2542/Schutzfaehigkeit-von-Datenbanken-im-Internet--Teil-2-Schutz-nach-dem-UrhG)
"In Betracht kommt aber ein Schutz der Datenbanken durch das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff UrhG)." Mir wurde gesagt, dass Datenbanken geschützt sind. Durch welches Gesetz, weiß ich nicht. Kann also auch dieses sein.--Stip (Diskussion) 20:40, 16. Aug. 2011 (CEST)

Es geht doch hier um einen alphabetischen Index oder? Wenn wir ein eigenes Schlagwortverzeichnis gegen das jeweilige Werk laufen lassen, begründet das doch ein neues eigenes Urheberrecht an der neuen Datenbank. --Eckhard 21:07, 16. Aug. 2011 (CEST)

Wenn wir einen eigenen Index erstellen haben wir keinerlei Probleme, ja.--Stip (Diskussion) 21:15, 16. Aug. 2011 (CEST)
Woran unterscheidet man denn den alten Index von einem neu erstellten? Wenn man die selben (sinnvollen) Schlagworte nutzt, sollte doch die selbe Datenbank rauskommen? --Orci 21:20, 16. Aug. 2011 (CEST)
per modum conclusionis: Einer auf Vollständigkeit angelegten reinen Faktendatenbanken fehlt die Individualität, da nur schematisch ausgewählt wird. Ein Schutz dieser Datenbanken als Datenbankwerk (§§ 2, 4 UrhG) scheidet aber aus. Dazu müsste es sich nämlich um eine geistige Schöpfung handeln. (s. dazu auch BGH, Urteil vom 24. 5. 2007 - I ZR 130/ 04 - Gedichttitelliste I) Es stellt sich die Frage ob dem betreffenden Index ein eigenschöpferisches Auswahlverfahren zu Grunde liegt. Damit begründet sich die kleine Münze als unterste Grenze der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit.
Wenn wir durch ein eigenschöpferisches Auswahlverfahren eine wikiweites Schlagwortverzeichnis erstellen (und dann auf alle Publikationen anwenden) entsteht so ein neues Werk. Problem der Umsetzung: Dazu müssten die betreffenden Publikationen digital vorliegen oder händisch durchsucht werden. Als Schlagwortverzeichnis könnte z. B. http://www.wiki-aventurica.de/wiki/Spezial:Alle_Seiten dienen oder eine selbst erstellte Selektion daraus. Damit wäre die neue Datenbank durch eigenes Urheberrecht geschützt. --Eckhard 21:47, 16. Aug. 2011 (CEST)
Höchstwahrscheinlich wird nicht die selbe Datenbank herauskommen. Wir haben schon oft festgestellt dass die offiziellen Indices nicht vollständig sind.--Stip (Diskussion) 21:57, 16. Aug. 2011 (CEST)
Hauptnachteil ist einfach, das diese Indices nicht mehr bei der Quellensammlung helfen, sondern eine Quellensammlung voraussetzen. --Orci 23:22, 16. Aug. 2011 (CEST)