Hammerschlag (Sonderfertigkeit)

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt

Hammerschlag ist eine regeltechnische Kampfsonderfertigkeit.

Errata

MBK 40/76 Kettenwaffen und Hammerschlag: Bei der Beschreibung des Talents Kettenwaffen (MBK 76) ist nicht aufgeführt, dass man mit ihnen einen Hammerschlag ausführen kann, bei der Beschreibung des Manövers (MBK 40) sind Kettenwaffen jedoch aufgeführt. Die Aussage beim Manöver ist richtig: Mit Kettenwaffen kann man einen Hammerschlag durchführen; die Einschränkung bzgl. gegnerischer Schilde gilt jedoch auch für Kettenwaffen.

(aus: Offizielle Errata - Schwerter und Helden)

MBK 27f., MBK 40, MBK 43, Kombination von Kritischem Treffer und Manövern mit Schadens-Multiplikatoren: Beim Manöver Todesstoß und beim Manöver Hammerschlag werden jeweils die ausgeteilten TP entsprechend der genannten Regeln multipliziert. Bei einem Kritischen Treffer wird der Grundschaden der Waffe verdoppelt, nicht jedoch die TP aus einer Ansage. Um unnötige Multiplikationen mit Teil-Ausnahmen zu umgehen, gilt folgende Regel: Bei einem Kritischen Treffer während eines Todesstoß- oder Hammerschlag-Manövers gelten nur die Schadensmultiplikatoren des Manövers. In beiden Fällen werden sowohl TP aus einer Ansage zur Schadenserhöhung als auch TP aus hoher Körperkraft in die Multiplikation mit einbezogen.

(aus: Offizielle Errata - Aventurisches Arsenal)

Global, auch zur Harmonisierung von MBK 40 und MBK 78; Hammerschlag: Das Manöver Hammerschlag ist mit folgenden Waffenarten erlaubt: Hiebwaffen, Kettenwaffen, Zweihandflegel, Zweihand-Hiebwaffen, Zweihandschwerter und -säbel. Wenn eine Waffe mit einem der genannten Talente führbar ist, kann bei der Verwendung dieses Talents (und bei Kenntnis der SF) auch das Manöver eingesetzt werden. Hieraus ergeben sich einige Änderungen zur Sonderfertigkeit Waffenmeister, die Sie bei den einzelnen Waffen aufgelistet finden.

(aus: Offizielle Errata - Aventurisches Arsenal)

Quellen

  • Beschreibung und Regeln MBK, S.80

Hausregeln