Reichsgericht

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Kurzbeschreibung

Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt. Das Gericht besteht aus zwei Kammern. Die letzte große Umbesetzung fand am Großen Hoftag 21 Hal statt.

Wichtige Positionen sind:


Publikationen

Wichtigste Quellen

Weitere Quellen

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Erwähnungen

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