Reichsgericht
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Kurzbeschreibung
Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt.
Wichtige Positionen sind:
- Der erste Kammerrichter;(Gorwin von Ferdok)
- Reichskronanwalt; vakant (ehemalig Efferdane von Ehrenstein zu Eslamsgrund)
- Reichsseneschall;
Publikationen
Wichtigste Quellen
- Herz des Reiches Seiten 29, 31, 90
- Aventurischer Bote Nr. 131 Seite 10
Erwähnungen
- Aventurischer Bote Nr. 41 Seite 1 - Answin vor Gericht!