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Version vom 25. März 2010, 09:00 Uhr

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Kurzbeschreibung

Als Kanzler wird meist das wichtigste Verwaltungsamt am Hof eines Provinzherrn bezeichnet. Der Kanzler entlastet den jeweiligen Adligen bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben, bereitet den Schriftverkehr vor etc.

Der höchste Träger eines solchen Amtes ist der Reichserzkanzler, der dieses Amt für die Kaiserin ausübt.

Die tatsächliche Bezeichnung kann je nach Provinz wechseln. So nennt man das Amt in den Nordmarken Landhauptfrau, in Albernia Hofmarschall oder in Greifenfurt Meisterin der Mark.

Irdische Kanzler

Die irdischen Ansprechpartner in Provinzfragen werden auch als Kanzler bezeichnet. Näheres über sie findet sich im Artikel Regionalkanzler.

Publikationen

Links

Externe Links

  • Kanzler - u. a. historischer Abriss über das Amt des Kanzlers im Mittelalter