Tractatus contra Daemones/Inoffizielle Errata: Unterschied zwischen den Versionen

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;Seite 158, Kontrolle über Element: Für diesen Dienst wird ein [[Talent]] ''Elementare Kunstfertigkeit'' eingeführt. Dabei wird erwähnt, dass bei Aufgaben, deren Schwierigkeit über dem TaW des Wesens liegen, die Kosten des Dienstes steigen. In [[Wege der Zauberei]] wird anschließend als Maximalwert für solche Aufgaben der TaW des Wesens definiert, womit ersterer Fall nicht auftreten könnte. Wörtlich steht dort: ''"Alle Wesen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe ihres eigenen TaW benötigen."'' Im [[Tractatus contra Daemones]] S. 158 ist die Aussage abgeändert worden. Hier steht wörtlich: ''"Dämonen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe ihres eigenen TaW benötigen, maximal bis zum doppelten ihres TaW."'' Der Nachsatz soll wohl klarstellen, dass als Obergrenze der doppelte TaW gilt, leider hat man den ersten Teil des Satzes stehen gelassen, so dass beide im direkten Widerspruch stehen. Korrekt sollte der Satz wohl verkürzt werden auf die Aussage: ''"Dämonen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe des doppelten eigenen TaW benötigen."''
;Seite 158, Kontrolle über Element: Für diesen Dienst wird ein [[Talent]] ''Elementare Kunstfertigkeit'' eingeführt. Dabei wird erwähnt, dass bei Aufgaben, deren Schwierigkeit über dem TaW des Wesens liegen, die Kosten des Dienstes steigen. In [[Wege der Zauberei]] wird anschließend als Maximalwert für solche Aufgaben der TaW des Wesens definiert, womit ersterer Fall nicht auftreten könnte. Wörtlich steht dort: ''"Alle Wesen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe ihres eigenen TaW benötigen."'' Im [[Tractatus contra Daemones]] S. 158 ist die Aussage abgeändert worden. Hier steht wörtlich: ''"Dämonen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe ihres eigenen TaW benötigen, maximal bis zum doppelten ihres TaW."'' Der Nachsatz soll wohl klarstellen, dass als Obergrenze der doppelte TaW gilt, leider hat man den ersten Teil des Satzes stehen gelassen, so dass beide im direkten Widerspruch stehen. Korrekt sollte der Satz wohl verkürzt werden auf die Aussage: ''"Dämonen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe des doppelten eigenen TaW benötigen."''


[[Kategorie:Inoffizielle Errata]]
[[Kategorie:Themenband-Errata]]

Version vom 13. März 2010, 12:07 Uhr

Unklarheiten

Seite 130 (Arjunoor)
Verglichen mit den Werten aus WdZ 208 fehlt dem Arjunoor die besondere Eigenschaft Paraphysikalität II. Ist dies eine Regeländerung oder wurde es vergessen?
Seite 158, Kontrolle über Element
Für diesen Dienst wird ein Talent Elementare Kunstfertigkeit eingeführt. Dabei wird erwähnt, dass bei Aufgaben, deren Schwierigkeit über dem TaW des Wesens liegen, die Kosten des Dienstes steigen. In Wege der Zauberei wird anschließend als Maximalwert für solche Aufgaben der TaW des Wesens definiert, womit ersterer Fall nicht auftreten könnte. Wörtlich steht dort: "Alle Wesen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe ihres eigenen TaW benötigen." Im Tractatus contra Daemones S. 158 ist die Aussage abgeändert worden. Hier steht wörtlich: "Dämonen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe ihres eigenen TaW benötigen, maximal bis zum doppelten ihres TaW." Der Nachsatz soll wohl klarstellen, dass als Obergrenze der doppelte TaW gilt, leider hat man den ersten Teil des Satzes stehen gelassen, so dass beide im direkten Widerspruch stehen. Korrekt sollte der Satz wohl verkürzt werden auf die Aussage: "Dämonen können maximal solche Kunstwerke bauen, die einen Mindest-TaW in Höhe des doppelten eigenen TaW benötigen."