Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2009, 21:07 Uhr
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Kurzbeschreibung
Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt. Das Gericht besteht aus zwei Kammern. Die letzte große Umbesetzung fand am Großen Hoftag 21 Hal statt.
Wichtige Positionen sind:
- Reichsseneschall: Herzog Jast Gorsam vom Großen Fluss
- Reichskronanwalt: vakant (ehemalig Efferdane von Ehrenstein);
- Erster Reichs-Kammer-Richter: Graf Growin Sohn des Gorbosch;
Publikationen
Wichtigste Quellen
- Herz des Reiches Seiten 29, 31, 90
- Aventurischer Bote Nr. 131 Seite 10
Weitere Quellen
- Enzyklopaedia Aventurica (neu) Seite 18
- Aventurischer Bote Nr. 134 Seiten 1-3, 14-15
Erwähnungen
- Aventurischer Bote Nr. 41 Seite 1 - Answin vor Gericht!