Wappenkönig des Bornlands: Unterschied zwischen den Versionen
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Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Amt des Wappenkönigs ist eines von sieben Adelskomturen des Bornlandes. Dem Amtsinhaber obliegt die Verwaltung des bornischen Adelscalendariums, indem er Adelslisten, Stammbäume und Erbansprüche prüft. Letztlich kann er über ein Stimmrecht einzelner Personen auf der Adelsversammlung entscheiden.
Irdisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit 1045 BF wird der Amtsinhaber nicht mehr offiziell festgelegt, sodass das Amt an Spielercharaktere vergeben werden kann.
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die Winterwacht Seite 10 (Zukünftig keine Festlegung des Amtsinhabers)
- Land des schwarzen Bären Seiten 20, 39, 43, 62, 101, 149
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 187 Seite 1 (Adelskomtur-Wahl 1040 BF)
- Der Rote Chor Seiten 16-17, 22, 28, 50 (Wappenkönig Ljasew von Utzbinnen-Ouvenmas)
Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 183 Seite 4 (unbenannt)