Hammerschlag (Sonderfertigkeit): Unterschied zwischen den Versionen

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'''MBK 27f., MBK 40, MBK 43; Kombination von Kritischem Treffer und Manövern mit Schadens-Multiplikatoren:''' Beim Manöver ''Todesstoß'' und beim Manöver ''Hammerschlag'' werden jeweils die ausgeteilten TP entsprechend der genannten Regeln multipliziert. Bei einem Kritischen Treffer wird der Grundschaden der Waffe verdoppelt, nicht jedoch die TP aus einer Ansage. Um unnötige Multiplikationen mit Teil-Ausnahmen zu umgehen, gilt folgende Regel: '''Bei einem Kritischen Treffer während eines Todesstoß- oder Hammerschlag-Manövers gelten nur die Schadensmultiplikatoren des Manövers.''' In beiden Fällen werden sowohl TP aus einer Ansage zur Schadenserhöhung als auch TP aus hoher Körperkraft in die Multiplikation mit einbezogen.
'''MBK 27f., MBK 40, MBK 43; Kombination von Kritischem Treffer und Manövern mit Schadens-Multiplikatoren:''' Beim Manöver ''Todesstoß'' und beim Manöver ''Hammerschlag'' werden jeweils die ausgeteilten TP entsprechend der genannten Regeln multipliziert. Bei einem Kritischen Treffer wird der Grundschaden der Waffe verdoppelt, nicht jedoch die TP aus einer Ansage. Um unnötige Multiplikationen mit Teil-Ausnahmen zu umgehen, gilt folgende Regel: '''Bei einem Kritischen Treffer während eines Todesstoß- oder Hammerschlag-Manövers gelten nur die Schadensmultiplikatoren des Manövers.''' In beiden Fällen werden sowohl TP aus einer Ansage zur Schadenserhöhung als auch TP aus hoher Körperkraft in die Multiplikation mit einbezogen.
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[[Kategorie:Regelindex]]

Version vom 21. Juni 2005, 22:39 Uhr

eine regeltechnische Kampfsonderfertigkeit

  • Beschreibung und Regeln MBK, S.80

Errata

Seit den Errata zum AA gilt:

MBK 27f., MBK 40, MBK 43; Kombination von Kritischem Treffer und Manövern mit Schadens-Multiplikatoren: Beim Manöver Todesstoß und beim Manöver Hammerschlag werden jeweils die ausgeteilten TP entsprechend der genannten Regeln multipliziert. Bei einem Kritischen Treffer wird der Grundschaden der Waffe verdoppelt, nicht jedoch die TP aus einer Ansage. Um unnötige Multiplikationen mit Teil-Ausnahmen zu umgehen, gilt folgende Regel: Bei einem Kritischen Treffer während eines Todesstoß- oder Hammerschlag-Manövers gelten nur die Schadensmultiplikatoren des Manövers. In beiden Fällen werden sowohl TP aus einer Ansage zur Schadenserhöhung als auch TP aus hoher Körperkraft in die Multiplikation mit einbezogen.