Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''{{PAGENAME}}''' bezeichnet man einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.<br>
Als '''{{PAGENAME}}''' bezeichnet man einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der [[Bornland|bornländischen]] Krone.<br>
Ihre oberste Aufgabe ist es, "den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen". <br>
Ihre oberste Aufgabe ist es, "den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen". <br>
Hierzu gehören:<br>
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*Die Aufsicht über die Einhaltung der bornländischen Gesetze.
*Die Aufsicht über die Einhaltung der [[Bornland|bornländischen]] Gesetze.
*Durchsetzung des bornischen Landfriedens.
*Durchsetzung des [[Bornland|bornischen]] Landfriedens.
*Die Aufklärung von Verbrechen.
*Die Aufklärung von Verbrechen.
*Die Rechtsprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen [[Bronnjar]]en betroffen sind oder ein Beschuldigter kein Bornländer ist.
*Die Rechtsprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen [[Bronnjar]]en betroffen sind oder ein Beschuldigter kein [[Bornland|Bornländer]] ist.


Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein Bronnjar selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage ist, den Kronvogt zu verständigen).<br>
Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige [[Bronnjar]] dies wünscht, mehrere [[Bronnjar]]en betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein [[Bronnjar]] selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage ist, den Kronvogt zu verständigen).<br>
Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.<br>
Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.<br>
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.

Version vom 23. Juli 2007, 14:41 Uhr

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Kurzbeschreibung

Als Kronvogt (Bornland) bezeichnet man einen adligen Beamten des Bornlandes. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom Adelsmarschall besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.
Ihre oberste Aufgabe ist es, "den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen".
Hierzu gehören:

  • Die Aufsicht über die Einhaltung der bornländischen Gesetze.
  • Durchsetzung des bornischen Landfriedens.
  • Die Aufklärung von Verbrechen.
  • Die Rechtsprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen Bronnjaren betroffen sind oder ein Beschuldigter kein Bornländer ist.

Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein Bronnjar selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage ist, den Kronvogt zu verständigen).
Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete Landreiter, für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.

Publikationen

Wichtigste Quellen

Links

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