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Version vom 10. Mai 2007, 20:17 Uhr

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Kanzler

Kurzbeschreibung

Als Kanzler wird meist das wichtigste Verwaltungsamt am Hof eines Provinzherrn bezeichnet. Der Kanzler entlastet den jeweiligen Adligen bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben, bereitet den Schriftverkehr vor, etc.

Der höchste Träger eines solchen Amtes ist der Reichserzkanzler, der dieses Amt für die Kaiserin ausübt.

Die tatsächliche Bezeichnung kann je nach Provinz wechseln. So nennt man das Amt in den Nordmarken "Landhauptfrau", in Albernia "Hofmarschall" oder in Greifenfurt "Meisterin der Mark".

Irdische "Kanzler"

Die irdischen Ansprechpartner in Provinzfragen werden auch als "Kanzler" bezeichnet. Näheres über sie findet sich im Artikel "Regionalkanzler".

Publikationen

Links

Externe Links

  • Kanzler - u. a. historischer Abriss über das Amt des Kanzlers im Mittelalter