Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Loehni (Diskussion | Beiträge) K (verlinkt) |
|||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
===Ausnahmen=== | ===Ausnahmen=== | ||
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br /> | Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br /> | ||
Auch | Auch [[Zwerg]]en ist das tragen ihrer Waffen und Rüstungen in Städten durch die [[Lex Zwergia]] erlaubt.<br /> | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== |
Version vom 4. November 2013, 12:46 Uhr
Kurzbeschreibung
Jede freie Person hat in Aventurien das Recht, eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.
Waffengesetze in Regionen
Waffengesetze in Städten
- Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
- Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
- Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
- Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.
Ausnahmen
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.
Auch Zwergen ist das tragen ihrer Waffen und Rüstungen in Städten durch die Lex Zwergia erlaubt.
Publikationen
Wichtigste Quellen
- Aventurisches Arsenal Seiten 11 (Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere), 54 (Ritualwaffen und Standessymbole)
Weitere Quellen
- Das Fest der Schatten Seiten 10-11 (Waffengesetze in Grangor)
- Die Geheimnisse von Grangor Seiten 10-11 (Waffengesetze in Grangor)
- Die Welt des Schwarzen Auges Seite 46 (Waffengesetze in Uhdenberg)
- In den Dschungeln Meridianas Seite 110 (Waffengesetze in Mengbilla)
- Enzyklopaedia Aventurica (1990) Seite 44 (Elfen)
Erwähnungen
- Der Götze der Mohas Abschnitt 185 (Waffenbeschränkung in Mengbilla)