Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt
K (Theaitetos verschob Seite Gesetze zu Waffen nach Aventurisches Waffenrecht ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen: übliche Form)
Zeile 15: Zeile 15:
===Ausnahmen===
===Ausnahmen===
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br />
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br />
Auch Zwergen ist das tragen ihrer Waffen und Rüstungen in Städten durch die Lex Zwergia erlaubt.<br />


==Publikationen==
==Publikationen==

Version vom 4. November 2013, 12:28 Uhr

Vorlage:Nav Derischer Index

Kurzbeschreibung

Jede freie Person hat in Aventurien das Recht, eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.

Waffengesetze in Regionen

Waffengesetze in Städten

  • Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
  • Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.
Auch Zwergen ist das tragen ihrer Waffen und Rüstungen in Städten durch die Lex Zwergia erlaubt.

Publikationen

Wichtigste Quellen

  • Aventurisches Arsenal Seiten 11 (Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere), 54 (Ritualwaffen und Standessymbole)

Weitere Quellen

Erwähnungen

Links

Externe Links