Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. März 2014, 16:15 Uhr
Kurzbeschreibung
Als Kronvogt bezeichnet man einen adligen Beamten des Bornlandes. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom Adelsmarschall besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.
Ihre oberste Aufgabe ist es, "den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen".
Hierzu gehören:
- Die Aufsicht über die Einhaltung der bornländischen Gesetze.
- Durchsetzung des bornischen Landfriedens.
- Die Aufklärung von Verbrechen.
- Die Rechtsprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen Bronnjaren betroffen sind oder ein Beschuldigter kein Bornländer ist.
Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein Bronnjar selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage ist, den Kronvogt zu verständigen).
Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete Landreiter, für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Das Land an Born und Walsach Seite 32