Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Publikationen==
==Publikationen==
===Wichtigste Quellen===
===Wichtigste Quellen===
*[[Aventurischer Bote Nr. 131]] Seite 10
*[[Herz des Reiches]] Seiten 29, 31, 90
*[[Herz des Reiches]] Seiten 29, 31, 90
*[[Aventurischer Bote Nr. 131]] Seite 10


===Weitere Quellen===
===Weitere Quellen===
*[[Aventurischer Bote Nr. 134]] Seiten 1-3, 14-15
*[[Enzyklopaedia Aventurica (neu)]] Seite 18
*[[Enzyklopaedia Aventurica (neu)]] Seite 18
*[[Aventurischer Bote Nr. 134]] Seiten 1-3, 14-15
*[[Geographia Aventurica]] Seite 145


===Erwähnungen===
===Erwähnungen===

Version vom 20. Oktober 2010, 08:55 Uhr

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Kurzbeschreibung

Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt. Das Gericht besteht aus zwei Kammern. Die letzte große Umbesetzung fand auf dem Großen Hoftag 1014 BF statt. Im Rahja 1031 BF wurde das Amt des Reichskronanwalts neu besetzt.

Wichtige Positionen sind:

Bekannte Reichskammerrichter sind:

Publikationen

Wichtigste Quellen

Weitere Quellen

Erwähnungen

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