Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Uhdenberg)
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==Aventurische Waffengesetze==
==Aventurische Waffengesetze==
Jeder freie Mann hat in Aventurien das Recht eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z.B. der [[Rondrakamm]]. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z.B. [[Holzfälleraxt|Holzfäller-Äxte]] oder [[Schmiedehammer|Schmiedehämmer]].
Jede freie Person hat in Aventurien das Recht eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z.B. der [[Rondrakamm]]. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z.B. [[Holzfälleraxt|Holzfäller-Äxte]] oder [[Schmiedehammer|Schmiedehämmer]].


===Waffengesetze in Regionen===
===Waffengesetze in Regionen===

Version vom 6. März 2009, 13:18 Uhr

Aventurische Waffengesetze

Jede freie Person hat in Aventurien das Recht eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z.B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z.B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.

Waffengesetze in Regionen

Waffengesetze in Städten

  • Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
  • Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.

Publikationen

Wichtigste Quellen

  • Aventurisches Arsenal Seite 11 - Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere, Seite 54 - Ritualwaffen und Standessymbole.

Weitere Quellen

Erwähnungen

Links

Externe Links