Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder freie Mann hat in Aventurien das Recht eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z.B. der [[Rondrakamm]]. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z.B. [[Holzfälleraxt|Holzfäller-Äxte]] oder [[Schmiedehammer|Schmiedehämmer]]. | |||
===Waffengesetze in Regionen=== | |||
===Waffengesetze in Städten=== | ===Waffengesetze in Städten=== | ||
*'''[[Grangor]]:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer [[Dolch]]en, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der [[Zweililien]]. | *'''[[Grangor]]:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer [[Dolch]]en, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der [[Zweililien]]. | ||
*'''[[Mengbilla]]:''' Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. | *'''[[Mengbilla]]:''' Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr. | ||
*'''Alt-[[Gareth]]:''' Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet. | |||
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. [[Tsa]], [[Rahja]]) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen. | Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. [[Tsa]], [[Rahja]]) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen. | ||
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Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br> | Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br> | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== |
Version vom 10. Februar 2009, 10:31 Uhr
Aventurische Waffengesetze
Jeder freie Mann hat in Aventurien das Recht eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z.B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z.B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.
Waffengesetze in Regionen
Waffengesetze in Städten
- Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
- Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
- Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.
Ausnahmen
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.
Publikationen
Wichtigste Quellen
- Aventurisches Arsenal Seite 11 - Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere, Seite 54 - Ritualwaffen und Standessymbole.
Weitere Quellen
- Das Fest der Schatten Seiten 10-11 - Waffengesetze in Grangor
- Die Geheimnisse von Grangor Seiten 10-11 - Waffengesetze in Grangor
- In den Dschungeln Meridianas Seite 110 - Waffengesetze in Mengbilla
- Enzyklopaedia Aventurica (alt) Seite 44 - Elfen
Erwähnungen
- Der Götze der Mohas Abschnitt 185 - Waffenbeschränkung in Mengbilla