Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. April 2024, 06:16 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Kronvogt hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: adliger Beamter des Bornlandes, der Einhaltung der Gesetze überwacht.
Name abgeleitet von
Krone


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Kronvogt ist ein adliger Beamter des Bornlandes, der direkt vom Adelsmarschall ernannt wird, und der für die Einhaltung der Gesetze auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone zuständig ist. Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist. Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.

Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete Landreiter, für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]