Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Bisher gibt es zwei Städte, die strenge Waffengesetze erlassen habe:
Bisher gibt es zwei Städte, die strenge Waffengesetze erlassen habe:


*'''Grangor:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, ausser Dolchen, Stäben und -als bekanntes Schlupfloch- der Zweililien.
*'''Grangor:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und -als bekanntes Schlupfloch- der Zweililien.
*'''Mengbilla:''' Das Waffentragen ist hier zwar erlaubt, jedoch bei den meisten Waffen (ab einer Länge von über 50 cm) nur gegen hohe Gebühren, die pro Tag entrichtet werden müssen.  
*'''Mengbilla:''' Das Waffentragen ist hier zwar erlaubt, jedoch bei den meisten Waffen (ab einer Länge von über 50 cm) nur gegen hohe Gebühren, die pro Tag entrichtet werden müssen.  


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==Irdische Kommentierung==
==Irdische Kommentierung==
Waffenrestriktionen sind stets im Lichte des Rechts sich zu bewaffnen zu betrachten. Sie bedeuten für Städte einen hohen logistischen Aufwand, wenn jeder, der eine Stadt betritt seine Waffen ablegen muss. Aventurien lässt sich nicht mit der modernen Welt vergleichen, wo der Umgang mit Waffen nicht frei erlernt werden kann und Waffenbesitz und -führung in der Öffentlichkeit streng geregelt sind.<br>
Waffenrestriktionen sind stets im Lichte des Rechts sich zu bewaffnen zu betrachten. Sie bedeuten für Städte einen hohen logistischen Aufwand, wenn jeder, der eine Stadt betritt seine Waffen ablegen muss. Aventurien lässt sich nicht mit der modernen Welt vergleichen, wo der Umgang mit Waffen nicht frei erlernt werden kann und Waffenbesitz und -führung in der Öffentlichkeit streng geregelt sind.<br>
Bestimmte in Aventurien völlig normale Berufszweige, wie Söldner oder Waffenschmiede könnten mit strengen Waffengesetzen gar nicht exisitieren, tatsächlich ist aber genau das Gegenteil der Fall (berühmte Söldnerregimenter aus [[MBK]], [[Schwertgesellen]], Thorn Eisinger...).<br>
Bestimmte in Aventurien völlig normale Berufszweige, wie Söldner oder Waffenschmiede könnten mit strengen Waffengesetzen gar nicht existieren, tatsächlich ist aber genau das Gegenteil der Fall (berühmte Söldnerregimenter aus [[MBK]], [[Schwertgesellen]], Thorn Eisinger...).<br>


Zudem macht es rollenspielerisch nicht sehr viel Sinn, wenn die Helden ständig auf ihre Waffen kontrolliert werden.
Zudem macht es rollenspielerisch nicht sehr viel Sinn, wenn die Helden ständig auf ihre Waffen kontrolliert werden.
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*Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere [[Aventurisches Arsenal|AvArs]] Seite 11
*Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere [[Aventurisches Arsenal|AvArs]] Seite 11


 
==Links==
===Externe Links===
*[http://www.selemer-tagebuecher.de/index.php?id=123 Waffenrecht] und [http://www.selemer-tagebuecher.de/index.php?id=130 Ausnahmen] auf [http://www.selemer-tagebuecher.de/ selemer-tagebuecher.de]


[[Kategorie:Recht]]
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[[Kategorie:Regelindex-G]]
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Version vom 19. Juli 2007, 07:59 Uhr

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Aventurische Waffengesetze

Allgemein ist in Aventurien nicht geregelt, wo keine Waffen getragen werden dürfen. Jeder freie Mann hat das Recht eine Waffe zu tragen. Es gibt einige Waffen privilegiert sind und nur von bestimmten Personen getragen werden dürfen, besondere Meuchlerwaffen werden meist gar nicht geduldet.

Man kann davon ausgehen, dass ein freier Mann in ganz Aventurien grundsätzlich das Recht hat sich zu bewaffnen. Dies erscheint bei einem solchen Kontinent voller Abenteuer und Gefahren auch notwendig. Viele Aventurier kommen jedoch in ihrem Leben nicht dazu den Umgang mit einer Waffe zu erlernen oder erfüllen für viele Waffen nicht die körperlichen Voraussetzungen.
In der Praxis werden diese dann vorallem auf Dolche, Fechtwaffen und vielleicht Stäbe zurückgreifen müssen.

Bekannte Waffengesetze

Bisher gibt es zwei Städte, die strenge Waffengesetze erlassen habe:

  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und -als bekanntes Schlupfloch- der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier zwar erlaubt, jedoch bei den meisten Waffen (ab einer Länge von über 50 cm) nur gegen hohe Gebühren, die pro Tag entrichtet werden müssen.

Daneben kann es im Einzelfall vorkommen, dass der Zutritt zu bestimmten Stadtteilen (z.B. Alt-Gareth) mit Waffen nicht gestattet wird.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. Tsa, Rahja) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre Waffen meist behalten dürfen (zumindest de facto). Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.
Häufig kann man in Städten eine sogenannte Friedensschleife als Waffeneinschränkung antreffen, in der ein Schwert etwa in der Scheide festgeknotet wird, so dass man es nicht ohne weiteres ziehen kann.

Irdische Kommentierung

Waffenrestriktionen sind stets im Lichte des Rechts sich zu bewaffnen zu betrachten. Sie bedeuten für Städte einen hohen logistischen Aufwand, wenn jeder, der eine Stadt betritt seine Waffen ablegen muss. Aventurien lässt sich nicht mit der modernen Welt vergleichen, wo der Umgang mit Waffen nicht frei erlernt werden kann und Waffenbesitz und -führung in der Öffentlichkeit streng geregelt sind.
Bestimmte in Aventurien völlig normale Berufszweige, wie Söldner oder Waffenschmiede könnten mit strengen Waffengesetzen gar nicht existieren, tatsächlich ist aber genau das Gegenteil der Fall (berühmte Söldnerregimenter aus MBK, Schwertgesellen, Thorn Eisinger...).

Zudem macht es rollenspielerisch nicht sehr viel Sinn, wenn die Helden ständig auf ihre Waffen kontrolliert werden.




  • Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere AvArs Seite 11

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