Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Kronvogt''' ist ein adliger Beamter des [[Bornland]] | Ein '''Kronvogt''' ist ein adliger Beamter des [[Bornland (Bund)|Bornlandes]], der direkt vom [[Adelsmarschall]] ernannt wird, und der für die Einhaltung der [[Gesetz]]e auf Ländereien im Besitz der [[Bornland (Bund)|bornländischen]] [[Krone]] zuständig ist. Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige [[Bronnjar]] dies wünscht, mehrere [[Bronnjar]]en betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist. Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen [[Adel]] gescheut und Selbstjustiz geübt. | ||
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben. | Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben. |
Version vom 26. Februar 2020, 07:12 Uhr
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Krone |
Kurzbeschreibung
Ein Kronvogt ist ein adliger Beamter des Bornlandes, der direkt vom Adelsmarschall ernannt wird, und der für die Einhaltung der Gesetze auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone zuständig ist. Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist. Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete Landreiter, für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Das Land an Born und Walsach Seite 32