Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere [[Aventurisches Arsenal|AvArs]], S. 11
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==Kurzbeschreibung==
Jede freie Person hat in Aventurien das [[Recht]], eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte [[Waffe]]n in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der [[Rondrakamm]]. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. [[Holzfälleraxt|Holzfäller-Äxte]] oder [[Schmiedehammer|Schmiedehämmer]].


[[Kategorie:Regelindex]]
===Waffengesetze in Regionen===
 
===Waffengesetze in Städten===
*'''Alt-[[Gareth]]:''' Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
*'''[[Grangor]]:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer [[Dolch]]en, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der [[Zweililien (Waffe)|Zweililien]].
*'''[[Mengbilla]]:''' Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
*'''[[Uhdenberg]]:''' Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.
 
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. [[Tsa]], [[Rahja]]) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.
 
===Ausnahmen===
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen (Waffe)|Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br />
 
==Publikationen==
===Ausführliche Quellen===
*[[Aventurisches Arsenal]] Seiten 11 <small>(Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere)</small>, 54 <small>(Ritualwaffen und Standessymbole)</small>
 
===Ergänzende Quellen===
*[[Das Fest der Schatten]] Seiten 10-11 <small>(Waffengesetze in Grangor)</small>
*[[Die Geheimnisse von Grangor]] Seiten 10-11 <small>(Waffengesetze in Grangor)</small>
*[[Die Welt des Schwarzen Auges]] Seite 46 <small>(Waffengesetze in Uhdenberg)</small>
*[[In den Dschungeln Meridianas]] Seite 110 <small>(Waffengesetze in Mengbilla)</small>
*[[Enzyklopaedia Aventurica (1990)]] Seite 44 <small>(Elfen)</small>
 
===Erwähnungen===
*[[Der Götze der Mohas]] Abschnitt 185 <small>(Waffenbeschränkung in Mengbilla)</small>
 
==Weblinks==
*{{Scriptorium|Nr=314891|Name=Mehr Recht und Gerechtigkeit|Urheber=Alexander Naumenko-Kühne|Preis=2,00 €|Modell=PWYW}}
*Waffenrecht und Ausnahmen auf selemer-tagebuecher.de [https://dsaforum.de/download/file.php?id=9461]
 
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 5. März 2023, 06:03 Uhr

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jede freie Person hat in Aventurien das Recht, eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.

Waffengesetze in Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Waffengesetze in Städten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
  • Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Aventurisches Arsenal Seiten 11 (Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere), 54 (Ritualwaffen und Standessymbole)

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]