Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Nav Derischer Index entfernt, Kategorievergabe jetzt über IndexKat)
 
(34 dazwischenliegende Versionen von 19 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Überarbeiten|Grund=Quellen, Format}}
{{IndexKat}}
==Kurzbeschreibung==
Jede freie Person hat in Aventurien das [[Recht]], eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte [[Waffe]]n in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der [[Rondrakamm]]. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. [[Holzfälleraxt|Holzfäller-Äxte]] oder [[Schmiedehammer|Schmiedehämmer]].


==Aventurische Waffengesetze==
===Waffengesetze in Regionen===
Allgemein ist in Aventurien nicht geregelt, wo keine Waffen getragen werden dürfen. Jeder freie Mann hat das Recht eine Waffe zu tragen. Es gibt einige Waffen privilegiert sind und nur von bestimmten Personen getragen werden dürfen, besondere Meuchlerwaffen werden meist gar nicht geduldet.


Man kann davon ausgehen, dass ein freier Mann in ganz Aventurien grundsätzlich das Recht hat sich zu bewaffnen. Dies erscheint bei einem solchen Kontinent voller Abenteuer und Gefahren auch notwendig. Viele Aventurier kommen jedoch in ihrem Leben nicht dazu den Umgang mit einer Waffe zu erlernen oder erfüllen für viele Waffen nicht die körperlichen Voraussetzungen. <br>
===Waffengesetze in Städten===
In der Praxis werden diese dann vorallem auf Dolche, Fechtwaffen und vielleicht Stäbe zurückgreifen müssen.
*'''Alt-[[Gareth]]:''' Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
*'''[[Grangor]]:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer [[Dolch]]en, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der [[Zweililien (Waffe)|Zweililien]].
*'''[[Mengbilla]]:''' Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
*'''[[Uhdenberg]]:''' Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.


===Bekannte Waffengesetze===
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.&nbsp;B. [[Tsa]], [[Rahja]]) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.
Bisher gibt es zwei Städte, die strenge Waffengesetze erlassen habe:
 
*'''Grangor:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, ausser Dolchen, Stäben und -als bekanntes Schlupfloch- der Zweililien.
*'''Mengbilla:''' Das Waffentragen ist hier zwar erlaubt, jedoch bei den meisten Waffen (ab einer Länge von über 50 cm) nur gegen hohe Gebühren, die pro Tag entrichtet werden müssen.
 
Daneben kann es im Einzelfall vorkommen, dass der Zutritt zu bestimmten Stadtteilen (z.B. Alt-Gareth) mit Waffen nicht gestattet wird.
 
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. Tsa, Rahja) seine Waffen ablegen müssen.


===Ausnahmen===
===Ausnahmen===
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre Waffen meist behalten dürfen (zumindest de facto). Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.<br>
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen (Waffe)|Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br />
Häufig kann man in Städten eine sogenannte Friedensschleife als Waffeneinschränkung antreffen, in der ein Schwert etwa in der Scheide festgeknotet wird, so dass man es nicht ohne weiteres ziehen kann.
 
==Irdische Kommentierung==
Waffenrestriktionen sind stets im Lichte des Rechts sich zu bewaffnen zu betrachten. Sie bedeuten für Städte einen hohen logistischen Aufwand, wenn jeder, der eine Stadt betritt seine Waffen ablegen muss. Aventurien lässt sich nicht mit der modernen Welt vergleichen, wo der Umgang mit Waffen nicht frei erlernt werden kann und Waffenbesitz und -führung in der Öffentlichkeit streng geregelt sind.<br>
Bestimmte in Aventurien völlig normale Berufszweige, wie Söldner oder Waffenschmiede könnten mit strengen Waffengesetzen gar nicht exisitieren, tatsächlich ist aber genau das Gegenteil der Fall (berühmte Söldnerregimenter aus [[MBK]], [[Schwertgesellen]], Thorn Eisinger...).<br>
 
Zudem macht es rollenspielerisch nicht sehr viel Sinn, wenn die Helden ständig auf ihre Waffen kontrolliert werden.
 
 
 
 


==Publikationen==
===Ausführliche Quellen===
*[[Aventurisches Arsenal]] Seiten 11 <small>(Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere)</small>, 54 <small>(Ritualwaffen und Standessymbole)</small>


*Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere [[Aventurisches Arsenal|AvArs]] Seite 11
===Ergänzende Quellen===
*[[Das Fest der Schatten]] Seiten 10-11 <small>(Waffengesetze in Grangor)</small>
*[[Die Geheimnisse von Grangor]] Seiten 10-11 <small>(Waffengesetze in Grangor)</small>
*[[Die Welt des Schwarzen Auges]] Seite 46 <small>(Waffengesetze in Uhdenberg)</small>
*[[In den Dschungeln Meridianas]] Seite 110 <small>(Waffengesetze in Mengbilla)</small>
*[[Enzyklopaedia Aventurica (1990)]] Seite 44 <small>(Elfen)</small>


===Erwähnungen===
*[[Der Götze der Mohas]] Abschnitt 185 <small>(Waffenbeschränkung in Mengbilla)</small>


==Weblinks==
*{{Scriptorium|Nr=314891|Name=Mehr Recht und Gerechtigkeit|Urheber=Alexander Naumenko-Kühne|Preis=2,00 €|Modell=PWYW}}
*Waffenrecht und Ausnahmen auf selemer-tagebuecher.de [https://dsaforum.de/download/file.php?id=9461]


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Regelindex-G]]

Aktuelle Version vom 5. März 2023, 06:03 Uhr

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jede freie Person hat in Aventurien das Recht, eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.

Waffengesetze in Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Waffengesetze in Städten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
  • Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Aventurisches Arsenal Seiten 11 (Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere), 54 (Ritualwaffen und Standessymbole)

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]