Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
==Kurzbeschreibung==
Kronvogt bezeichnet einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.<br>
Ein '''Kronvogt''' ist ein adliger Beamter des [[Bornland (Bund)|Bornlandes]], der direkt vom [[Adelsmarschall]] ernannt wird, und der für die Einhaltung der [[Gesetz]]e auf Ländereien im Besitz der [[Bornland (Bund)|bornländischen]] [[Krone]] zuständig ist. Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige [[Bronnjar]] dies wünscht, mehrere [[Bronnjar]]en betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist. Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen [[Adel]] gescheut und Selbstjustiz geübt.
Seine oberste Aufgabe ist es ''‘den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen’''.  
Hierzu gehört:<br>
*Die Aufsicht über die Einhaltung der bornländischen Gesetze.
*Durchsetzung des bornischen Landfriedens.
*Die Aufklärung von Verbrechen.
*Die Rechtssprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen [[Bronnjar]]en betroffen sind oder ein Beschuldigter kein Bornländer ist.


Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, das seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein Bronnjar selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage den Kronvogt  zu verständigen).<br>
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.
Meist wird der Aufwand den zuständigen Kronvogt zu verständigen vom örtlichen Adel jedoch gescheut und Selbstjustiz geübt.<br>
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.


==Publikationen==
==Publikationen==
===Wichtigste Quellen===
===Ausführliche Quellen===
*[[Rauhes Land im hohen Norden]] Seite 32
*[[Das Land an Born und Walsach]] Seite 32
 
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==Links==
==Weblinks==
===Wiki Aventurica===
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*[[Aventurische Titulatur]]
[[Kategorie:Titel]]
[[Kategorie:Index-K]][[Kategorie:Titel]]

Aktuelle Version vom 8. April 2024, 06:16 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Kronvogt hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: adliger Beamter des Bornlandes, der Einhaltung der Gesetze überwacht.
Name abgeleitet von
Krone


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Kronvogt ist ein adliger Beamter des Bornlandes, der direkt vom Adelsmarschall ernannt wird, und der für die Einhaltung der Gesetze auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone zuständig ist. Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist. Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.

Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete Landreiter, für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]