Haltegriff: Unterschied zwischen den Versionen

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==Regeltechnisches==
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==Publikationen==
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===Ausführliche Quellen===
===Ausführliche Quellen===
*[[Kodex des Schwertes]] Seiten 213 <small>(Erläuterung für die [[Fokusregel]] [[Geiselnahme-Regeln]])</small>, '''297''' <small>({{R5}}, Beschreibung)</small>, 303-304 <small>([[Schwitzkasten]])</small>
*[[Kodex des Schwertes]] Seiten 213 <small>(Erläuterung für die [[Fokusregel]] [[Geiselnahme-Regeln]])</small>, '''297''' <small>({{R5}}, Beschreibung)</small>, 303-304 <small>([[Schwitzkasten]])</small>, 307 <small>([[Wurf]])</small>, 336-337 <small>(Diverse [[Stilsonderfertigkeit/Waffenloser Kampfstil|Waffenlose Kampfstilsonderfertigkeiten]])</small>, 350 <small>([[Haltegriff brechen]])</small>, 352 <small>(Diverse [[Stilsonderfertigkeit/ErwKampf|Erweiterte Kampfsonderfertigkeit]])</small>




[[Kategorie:Kampf-Sonderfertigkeit]]
[[Kategorie:Kampf-Sonderfertigkeit]]

Aktuelle Version vom 21. Juli 2024, 11:50 Uhr

Regel-Wiki:  

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haltegriff ist eine regeltechnische Kampfsonderfertigkeit.

Regeltechnisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

DSA5 Haltegriff

Kampf-Sonderfertigkeit Spezialmanäver, Kamfptechniken: Raufen
Die Sonderfertigkeit hilft beim Festhalten von Personen.
Primär-Quelle: Kodex des Schwertes Seite 297

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]