Aventurisches Waffenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aventurische Waffengesetze==
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Allgemein ist in Aventurien nicht geregelt, wo keine Waffen getragen werden dürfen. Jeder freie Mann hat das Recht eine Waffe zu tragen. Grundsätzlich muss zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden werden, was jedoch meist durch lokale Gesetze geregelt wird.
==Kurzbeschreibung==
Jede freie Person hat in Aventurien das [[Recht]], eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte [[Waffe]]n in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der [[Rondrakamm]]. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. [[Holzfälleraxt|Holzfäller-Äxte]] oder [[Schmiedehammer|Schmiedehämmer]].
 
===Waffengesetze in Regionen===


===Waffengesetze in Städten===
===Waffengesetze in Städten===
Bisher gibt es zwei Städte, die strenge Waffengesetze erlassen habe:
*'''Alt-[[Gareth]]:''' Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
*'''[[Grangor]]:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer [[Dolch]]en, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der [[Zweililien (Waffe)|Zweililien]].
*'''[[Mengbilla]]:''' Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
*'''[[Uhdenberg]]:''' Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.


*'''[[Grangor]]:''' Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer [[Dolch]]en, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der [[Zweililien]].
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. [[Tsa]], [[Rahja]]) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.
*'''[[Mengbilla]]:''' Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt plus eine zusätzliche hohe Gebühr für lange Waffen.
 
Daneben kann es im Einzelfall vorkommen, dass der Zutritt zu bestimmten Stadtteilen (z.B. Alt-[[Gareth]]) mit Waffen nicht gestattet wird.
 
Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z.B. [[Tsa]], [[Rahja]]) seine Waffen ablegen müssen.


===Ausnahmen===
===Ausnahmen===
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br>
Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich [[Elf]]en, die ihren [[Bogen (Waffe)|Bogen]] tragen dürfen (s. [[Tralloper Vertrag]]), sowie Geweihte, [[Krieger]] und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei [[Magier]]n kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen ([[Zauberstab]], [[Bannschwert]]) mit sich führen dürfen.<br />


==Irdische Kommentierung==
==Publikationen==
Waffenrestriktionen sind stets im Lichte des Rechts sich zu bewaffnen zu betrachten. Sie bedeuten für Städte einen hohen logistischen Aufwand, wenn jeder, der eine Stadt betritt seine Waffen ablegen muss. [[Aventurien]] lässt sich nicht mit der modernen Welt vergleichen, wo der Umgang mit Waffen nicht frei erlernt werden kann und Waffenbesitz und -führung in der Öffentlichkeit streng geregelt sind.<br>
===Ausführliche Quellen===
Bestimmte in [[Aventurien]] völlig normale Berufszweige, wie [[Söldner]] oder Waffenschmiede könnten mit strengen Waffengesetzen gar nicht existieren, tatsächlich ist aber genau das Gegenteil der Fall (berühmte Söldnerregimenter aus [[MBK]], [[Schwertgeselle]]n, [[Thorn Eisinger]]...).<br>
*[[Aventurisches Arsenal]] Seiten 11 <small>(Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere)</small>, 54 <small>(Ritualwaffen und Standessymbole)</small>


Zudem macht es rollenspielerisch nicht sehr viel Sinn, wenn die Helden ständig auf ihre Waffen kontrolliert werden.
===Ergänzende Quellen===
*[[Das Fest der Schatten]] Seiten 10-11 <small>(Waffengesetze in Grangor)</small>
*[[Die Geheimnisse von Grangor]] Seiten 10-11 <small>(Waffengesetze in Grangor)</small>
*[[Die Welt des Schwarzen Auges]] Seite 46 <small>(Waffengesetze in Uhdenberg)</small>
*[[In den Dschungeln Meridianas]] Seite 110 <small>(Waffengesetze in Mengbilla)</small>
*[[Enzyklopaedia Aventurica (1990)]] Seite 44 <small>(Elfen)</small>


==Publikationen==
===Erwähnungen===
===Wichtigste Quellen===
*[[Der Götze der Mohas]] Abschnitt 185 <small>(Waffenbeschränkung in Mengbilla)</small>
*[[Aventurisches Arsenal]] Seite 11 - Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere, Seite 54 - Ritualwaffen und Standessymbole.
*[[Das Fest der Schatten]] Seiten 10 f. - Waffengesetze in [[Grangor]]
*[[Die Geheimnisse von Grangor]] Seiten 10 f. - Waffengesetze in [[Grangor]]
*[[In den Dschungeln Meridianas]] Seite 110 - Waffengesetze in [[Mengbilla]]


==Links==
==Weblinks==
===Externe Links===
*{{Scriptorium|Nr=314891|Name=Mehr Recht und Gerechtigkeit|Urheber=Alexander Naumenko-Kühne|Preis=2,00 €|Modell=PWYW}}
*[http://www.selemer-tagebuecher.de/index.php?id=123 Waffenrecht] und [http://www.selemer-tagebuecher.de/index.php?id=130 Ausnahmen] auf [http://www.selemer-tagebuecher.de/ selemer-tagebuecher.de]
*Waffenrecht und Ausnahmen auf selemer-tagebuecher.de [https://dsaforum.de/download/file.php?id=9461]


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Regelindex-G]]

Aktuelle Version vom 5. März 2023, 06:03 Uhr

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jede freie Person hat in Aventurien das Recht, eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.

Waffengesetze in Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Waffengesetze in Städten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
  • Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Aventurisches Arsenal Seiten 11 (Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere), 54 (Ritualwaffen und Standessymbole)

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]